Die Benita-Quadflieg-Stiftung ist eine im Jahre 2011 gegründete gemeinnützige und mildtätige Stiftung. Stiftungszweck ist die Förderung und Integration von gesunden Kindern und Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungsproblemen, Traumata und Behinderungen mit dem Ziel, benachteiligten Kindern die Chance auf Gleichbehandlung in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Stiftung unterstützt und fördert derzeit ausschließlich Projekte zugunsten des Hauses Mignon.
Das Haus Mignon wurde 1978 von der heilpädagogisch-therapeutischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des entwicklungsgestörten Kindes gemn. e.V. erworben, um behinderten und von einer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen eine ambulante Behandlung anzubieten. 1995 wurde ein zweites, auf demselben Gelände liegendes Haus von der Arbeitsgemeinschaft angemietet, das Kinderhaus Mignon. Das Haus Mignon gliedert sich in drei Bereiche: a) Ambulante und mobile Frühförderung, mit der wöchentlich etwa 200 zu früh geborene Kinder und Kinder mit Behinderungen aus ganz Hamburg betreut werden; b) Betrieb eines integrativen Kindergartens, der aus einer Krippe und mehreren heilpädagogischen Integrationsgruppen (täglich rund 50 Kinder aus ganz Hamburg) besteht; c) Das Kinderhaus Mignon mit familienanalogen Wohnungen. Hier leben in zwei Wohngruppen jeweils 5 vom Jugendamt zugewiesene Kinder mit teils schweren frühkindlichen Traumata, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihre Familien zurückkehren können. Oft spielen dabei psychische Probleme, Suchtstrukturen, Missbrauch oder Gewalt von Seiten der Eltern eine Rolle. Im Kinderhaus finden diese Kinder in zwei Familien mit eigenen Kindern häufig zum ersten Mal eine zuverlässige Betreuung mit festen Regeln, Zuwendung, Ruhe und Geborgenheit. Die Ersatzeltern sind sozial- und heilpädagogisch ausgebildet. Die Erfahrung zeigt, dass der ganz normale Alltag einer Familie mit Schulbesuch und Freizeitgestaltung die Entwicklung der Kinder stabilisiert, traumatische Erlebnisse verarbeitet werden können wie auch Vertrauen und Selbständigkeit gefördert werden. Der Aufenthalt ist möglich vom Kleinkindalter bis zum 18. Lebensjahr. Die Immobilie, die das Kinderhaus seit 18 Jahren beheimatet und die bislang zu besonders günstigen, vom Pflegesatz zu tragenden Konditionen gemietet werden konnte, soll bis Ende 2013 verkauft werden. Mit dem Verlust bzw. der Aufgabe des Kinderhauses ginge nicht nur dieser besondere, Geborgenheit und Hilfe in jeder Hinsicht bietende Ort für die Kinder verloren, sondern auch die durch das mit dem Haus Mignon verbundene Grundstück gegebenen Arbeits- und Spielmöglichkeiten für den Kindergarten. Die Benita-Quadflieg-Stiftung möchte deshalb, um die erneute Entwurzelung der betroffenen Kinder zu verhindern, das Kinderhaus Mignon erwerben. Die Stiftung hat für den Kauf der Immobilie aus Eigenmitteln und bisher zugesagten Spenden fast 40% zur Verfügung. Für den verbleibenden Rest muss der Kauf finanziert werden, wofür die Stiftung z. Zt. noch an ihre Grenzen stößt: Im Falle des Kaufs der Immobilie können und sollen die Zahlungen für Zins und Tilgung u. a. aus dem Pflegesatz (der einen Miet- bzw. Wohnungszuschuss enthält) eingesetzt werden. Ein weiterer substanzieller Spenden-Beitrag von z. B. 100.000.- Euro zur Reduktion der Finanzierungsbelastungen würde diese Rechnung (und damit den Kauf) möglich machen.
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