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Präsidium

Garantiert die Mitbestimmung der Parlamentarier

Leitung der Parlamentssitzungen, Beratung der Gremien

Das dreiköpfige Präsidium des Spendenparlaments wird alle zwei Jahre vom stimmberechtigten Plenum gewählt. Es stellt sicher, dass umfängliche Mitbestimmung gewährleistet ist. Organisatorisch wie inhaltlich.

Die drei gleichberechtigten Vertreter laden zu den Parlamentssitzungen ein, moderieren die Debatten, überprüfen, ob Abläufe und etwaige Änderungsanträge aus dem Plenum der Satzung und Geschäftsordnung des Spendenparlaments entsprechen und organisieren die Abstimmung.

Als direkt gewählte Vertreter aller Spendenparlamentarier nehmen die Mitglieder des Präsidiums als Beirat auch an den Sitzungen der Finanzkommission und des Vorstandes teil.