Die Stiftung Hamburger Spendenparlament wurde im Jahr 2016 gegründet, nachdem dem Hamburger Spendenparlament ein größerer Nachlass zugeflossen war. Mit der Stiftungsgründung wurde ein verlässlicher Rahmen geschaffen, um Zuwendungen verantwortungsvoll und mit langfristiger Perspektive einzusetzen.
Die Stiftung stärkt die Arbeit des Hamburger Spendenparlaments nachhaltig. Sie tritt nicht als eigenständige Förderinstitution auf, sondern stellt ihre Mittel ausschließlich dem Verein Hamburger Spendenparlament zur Verfügung. Als stabiles Fundament sichert die Stiftung die Fördermöglichkeiten und Handlungsfähigkeit des Spendenparlaments auf lange Sicht.
Die Stiftung verwaltet Nachlässe, Vermächtnisse und Zustiftungen, legt die ihr anvertrauten Mittel verantwortungsvoll an und stellt sie dem Verein Hamburger Spendenparlament auf dessen Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung.
Als Verbrauchsstiftung verfolgt sie einen ausgewogenen Ansatz. Sie ist weder auf die Verwendung von Kapitalerträgen beschränkt, noch ist vorgesehen, das Stiftungsvermögen kurzfristig vollständig zu verbrauchen.
So kann das Hamburger Spendenparlament seine Förderpraxis auch in Zeiten geringerer Mittelzuflüsse verlässlich fortsetzen. Insbesondere dann, wenn das jährliche Fördervolumen die laufenden Spenden und Mitgliedsbeiträge übersteigt, schafft die Stiftung zusätzliche Sicherheit. Darüber hinaus ermöglicht sie ergänzend zur laufenden Projektförderung besondere Förderprogramme.
Die Stiftung entscheidet nicht über Förderanträge und greift nicht in die inhaltliche oder organisatorische Arbeit des Vereins ein. Alle Förderentscheidungen liegen ausschließlich beim Verein Hamburger Spendenparlament und seinen Mitgliedern.
Die Stiftung ist nicht an der praktischen Bearbeitung von Projektanträgen beteiligt. Die Prüfung erfolgt durch die Finanzkommission des Spendenparlaments, die Entscheidung zur Förderung durch die Mitglieder in den Parlamentssitzungen. Zu den durch Stiftungsmittel ermöglichten Programmen gehören unter anderem:
Stadtteilmütter / Elternlotsen
2019 stellte die Stiftung 71.000 Euro für Vorbereitungskurse bereit, um engagierten Frauen den Weg in soziale Berufe zu ermöglichen.
Corona-Förderprogramm
2020 wurde ein Sonderprogramm in Höhe von 300.000 Euro aufgelegt. Aufgrund hoher Nachfrage wurde es 2021 um weitere 300.000 Euro auf insgesamt 600.000 Euro erweitert. Gefördert wurden Projekte in den Bereichen Bildung, soziale Stabilisierung und Elternberatung.
Ukraine-Flüchtlingshilfe
2022 legte das Hamburger Spendenparlament angesichts des Krieges in der Ukraine ein Sonderförderprogramm in Höhe von 360.000 Euro für die Ukraine-Flüchtlingshilfe in Hamburg auf.
Förderschwerpunkt sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
In den Jahren 2023 und 2024 wurde ein Förderprogramm in Höhe von 600.000 Euro aufgelegt, um Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu unterstützen.
Förderpreis 2026
30 Jahre Hamburger Spendenparlament – 30 Jahre Engagement für eine sozial gerechtere Stadt. Zum Jubiläum stellt die Stiftung dem Verein die Mittel für einen Förderpreis in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung. Damit werden zehn Organisationen mit jeweils 30.000 Euro gewürdigt, die sich mit großem ehrenamtlichen Engagement für ein sozial gerechteres Hamburg einsetzen.
Projektförderungen mit längerer Laufzeit – ab 2026
Gerade in den Bereichen Armut, Obdachlosigkeit und soziale Isolation zeigt sich deutlich: Nachhaltige Wirksamkeit entsteht vor allem durch Stetigkeit und Verlässlichkeit. Eine Herausforderung bei Finanzierungsstrukturen, die oft nur einen kurzfristigen Planungshorizont ermöglichen. Damit diesen Entwicklungen besser begegnet werden kann, stellt die Stiftung dem Verein Mittel zur Verfügung, um künftig ausgewählte Projekte von hoher sozialer Bedeutung und Wirksamkeit über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu fördern.
Zustiftungen können zu Lebzeiten oder durch testamentarische Verfügung erfolgen.
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen, Zustiftungen, Nachlässe und Schenkungen sind daher steuerlich begünstigt.
Zuwendungen von Todes wegen (Nachlass/Vermächtnis/Schenkung) sind grundsätzlich von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch Zustiftungen aus einer Erbschaft auch eine Reduzierung oder ein Wegfall der Erbschaftssteuer erreicht werden.
Das Vorgehen bei größeren Zuwendungen ist klar geregelt.
Erhalten Verein oder Stiftung Kenntnis von einer beabsichtigten Großspende, entscheidet der Verein, ob dem Spender der Verein oder die Stiftung als Zahlungsempfänger empfohlen wird.
Gehen unerwartete Großspenden oder testamentarische Zuwendungen beim Verein ein, entscheidet dieser unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Situation und der Höhe der Mittel, ob eine Weiterleitung an die Stiftung sinnvoll ist.
So bleibt die finanzielle Struktur flexibel und am langfristigen Gesamtinteresse des Spendenparlaments ausgerichtet.
Die Stiftung wird von einem dreiköpfigen Vorstand geführt. Dieser handelt in enger Abstimmung und in Personalunion mit dem Verein Hamburger Spendenparlament.
| Vorsitzender: | Uwe Kirchner |
| Stellv. Vorsitzender: | Dr. Hinrich Jenckel |
| Schatzmeister: | Henning Doerr |
Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und verantwortet die Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben.
Hier können Sie die Satzung der Stiftung und die Anlagerichtlinien einsehen:
Haben Sie Fragen zur Stiftung oder möchten Sie die Stiftung und damit die Arbeit und Ziele des Hamburger Spendenparlaments unterstützen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch.
Stiftung Hamburger Spendenparlament
Trinitatis Quartier
Königstraße 15
22767 Hamburg
Tel. 040 306 20 319
stiftung@spendenparlament.de
In der 92. Parlamentssitzung wurde am 19.03.2026 über diese Projekte abgestimmt:
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