Lukulule (LUst an KUnst – LUst am LEben) ist ein seit rd. 20 Jahren bestehendes interkulturelles Kinder- und Jugendprojekt für Musik, Tanz, Gesang und Schauspiel. Ziel des Vereins ist es, bei den Jugendlichen Toleranz, Respekt und Selbstbewusstsein zu fördern. Für jährlich bis zu 250 Teilnehmer zwischen 3 und 25 Jahren (darunter rund 100 Geflüchtete) gibt es an jedem Tag Kurse; daneben werden Workshops, Auftritte bei Veranstaltungen und Projektreisen angeboten. Zielgruppen sind insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial schlecht gestellten Haushalten, geflüchtete Menschen sowie Menschen mit Behinderung. Seit 2017 hat der Verein seinen Sitz im Kreativ- und Kulturquartier Oberhafen. Innerhalb dieses Quartiers möchte Lukulule in größere, zentraler gelegene und vor allem barrierefreie Räume umziehen und dort ein sog. „junges Zentrum für urbane Künste“ aufbauen.
Der Verein hat das Angebot, eine 545 qm große grundsanierte Fläche in einem ehemaligen Güterschuppen anzumieten. Der Innenausbau der Halle wäre allein Sache von Lukulule. Eine detaillierte Planung eines Architektenbüros sieht die Schaffung von Kursräumen und Aufnahmestudios sowie von Sanitär-, Küchen-, Büro- und Lagerflächen vor. Die Kursräume sollen in einem etwa 120 qm großen sog. Tanz-Kubus als zentrales Element in einer Raum-in-Raum-Bauweise geschaffen werden. Die Ausbaukosten werden auf rd. 820.000 Euro veranschlagt, davon für den Tanz-Kubus rd. 177.000 Euro. Die Finanzierung des Projekts ist insbesondere durch eine finanzielle Beteiligung der FHH von bis zu 500.000 Euro, durch Eigenmittel und Spenden weitgehend, jedoch noch nicht vollständig gesichert. Nach derzeitigem Stand müssen, wenn sich das HSP – wie beantragt - mit 70.000 Euro an den anteiligen Kosten für den Tanz-Kubus beteiligt, noch Darlehen in Höhe von etwa 40.000 Euro aufgenommen werden.
Das HSP hat die Arbeit von Lukulule bereits mehrfach mit insgesamt 61.665 Euro gefördert,
Empfehlung: Die Finanzkommission empfiehlt dem Parlament, das Projekt mit 70.000 Euro zu fördern, diesen Betrag jedoch erst dann auszuzahlen, wenn die Baugenehmigung für die Gesamtmaßnahme erteilt ist, der Kosten- und Finanzierungsplan auf dieser Basis aktualisiert wurde, das Mietverhältnis langfristig abgesichert ist und der Zuwendungsbescheid der FHH für die Beteiligung an den Baukosten vorliegt.
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