Das Spendenparlament hat den Trägerverein 1998 und 2001 in seiner Arbeit für männliche Haftentlassene mit insg. 23.700,00 DM unterstützt.
Seit 1997 sitzen auch verurteilte Frauen ihre Haftstrafen in stadteigenen Vollzugsanstalten ab (vorher in Lübeck und Vechta). Einige von ihnen sollen durch intensive teilstationäre Hilfen und Begleitung nach der Haftentlassung in möblierten, vom Trägerverein angemieteten sog. Übergangswohnungen betreut werden.
Von März 2000 bis August 2001 wurde diese Maßnahme, abgesichert durch eine Bußgeldzuweisung, probeweise umgesetzt. Seitdem wurde die Arbeit durch Einzelspenden und weitere Bußgeldzuweisungen finanziert. Gleichzeitig liefen Verhandlungen mit der Behörde für Soziales und Familie (BSF) über eine Dauerfinanzierung. Zum Juni 2002 konnte eine Vereinbarung mit der BSF nach § 93 BSHG abgeschlossen werden. Damit ist die teilstationäre Arbeit für insg. fünf Plätze gewährleistet.
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