Der Verein Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e.V. vertritt die Interessen blinder und sehbehinderter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener. Zu den Angeboten gehören Frühförderung, Musikunterricht, Sport, Tanz- und Theaterpädagogik. Mitglieder des Vereins sind Eltern sehgeschädigter Kinder, Mitarbeiter pädagogischer Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte und andere an dieser Arbeit interessierte Personen und Institutionen.
Im Rahmen der Eltern-Kind-Gruppen der Frühförderung haben Eltern wiederholt den Wunsch geäußert, mit ihrem Kind einmal ein Konzert zu besuchen. Allerdings schreckt sie der konventionelle Rahmen der meisten Konzerte dabei ab: Zu laut, zu lang oder nicht geeignet für "Störer". Denn ihre Kinder - viele mit komplexen Behinderungen (auch Autismus) zusätzlich zu ihrer Sehbehinderung - singen oder tanzen auch gerne mit, wenn sie Musik hören. Deshalb möchte der Verein für die Familien der Frühförderung, der Schule und für die Bewohner*innen des Wohnheims der Hamburger Blindenstiftung eine besondere Konzertreihe organisieren.
Die Kosten des Projekts für ein Jahr (vier Konzerte mit Musik verschiedener Genres) betragen insgesamt 9.250 Euro und setzen sich zusammen aus Gagen, Reise- und Unterkunftskosten für die Musiker, Technik, Aufwands¬entschädigungen für die Helfer, Mitschnitte der Konzerte und Fotos. An jedem Konzert können 80 Personen teilnehmen.
Als Eigenleistung stellt der Träger die Räumlichkeiten für die Veranstaltungen zur Verfügung, übernimmt die Kosten für das Buffet sowie das Honorar der Musiktherapeutinnen für Planung und Organisation.
Wir möchten für unsere Familien der Frühförderung, der Schule und den BewohnerInnen des Wohnheims der Hamburger Blindenstiftung gern eine besondere Konzertreihe organisieren.
Im Rahmen der Eltern-Kind-Gruppen unserer Frühförderung haben Eltern wiederholt den Wunsch geäußert, mit ihrem Kind gern einmal ein Konzert besuchen zu wollen.
Allerdings schreckt sie der konventionelle Rahmen der meisten Konzerte dabei ab: Zu laut, zu lang oder nicht geeignet für „Störer“. Denn ihre Kinder, viele mit komplexen Behinderungen zusätzlich zu ihrer Sehbehinderung, singen oder tanzen auch gerne mal mit, wenn sie Musik hören.
Das bedeutet für die Familien ein Verzicht, obwohl eine aktive Teilhabe am kulturellen Leben ein Menschenrecht ist:
Auszug aus der UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen
a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;
c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
Sie möchten unsere Veranstalterinnen und unsere Eltern kennenlernen?
Dann kommen Sie uns gern besuchen! Nach der Sommerpause starten die neuen Eltern-Kind-Gruppen ab 12.09. mit Familien der Frühförderung unter der Leitung von Fr.Morascher und Fr.Aue.
Kontakt:
Nina Aue
0176 48674354