Der Verein bietet unterschiedliche Angebote für die Selbstbestimmung behinderter Menschen. Es gibt Fortbildungen und Seminare (Alltagsbewältigung, Geld, Behörden, Mietsachen und sonstige Konflikte). Seit 2004 wird ein ambulanter Dienst für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII durchgeführt. Die Einnahmen bestehen aus Kostensätzen und der Hilfe von Aktion Mensch.
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten haben aber auch große Probleme mit der Interpretation der alltäglichen Schriften, die für ihre Lebensbewältigung notwendig sind (Gesetze, Anweisungen, Anträge etc.)
Der Verein möchte solche schriftlichen Unterlagen für diese Menschen in eine verständliche Sprache übersetzen. Diese sollen in Schriftgröße, Schriftart, Textaufteilung verständlich aufbereitet werden. Das würde eine erhebliche Aufwertung für das eigenständige Leben der Betroffenen bedeuten.
Dieses Projekt ist eine für Hamburg ganz neue Idee.
Es muss deshalb eine neue Struktur im Verein und auch qualifiziertes Personal aufgebaut werden. Zusätzlich sind viele Abstimmungen mit anderen Institutionen und staatlichen Einrichtungen durchzuführen. Es wird auch ein Sensibilisierungskurs für die Behörde geplant, damit künftig Aufträge zur Übersetzung, für die unterschiedlichsten Anforderungen, qualifiziert erstellt werden.
Bundesweit gibt es zur Zeit 3 Übersetzungsbüros für “leichte Sprache“. Alle befinden sich in den Anfängen, weshalb eine Zusammenarbeit noch nicht sehr nützlich ist.
Die “Übersetzungen“ könnten künftig allen Menschen mit Sprachschwierigkeiten und Migranten helfen.
Zur Organisation und Realisierung aller künftigen Aufgaben zu diesem Thema soll ein Büro eingerichtet und eine Mitarbeiterin zusätzlich für 6 Monate eingesetzt werden. Der Antrag beinhaltet deshalb außer Sachkosten (1.500,00 Euro) auch Personalkosten (15 Wochenstunden) in Höhe von 8.498,58 Euro. Künftig sollen auch lernbehinderte Menschen eingebunden bzw. auch eingestellt werden.
Nach Prüfung der Haushaltslage des Vereins ist ein Eigenanteil - außer Büro, Verwaltung und Räumen- leider nicht möglich. Der Träger wurde bereits in 2002 für einen Umzug mit 10.000,00 Euro gefördert.
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