Der Antragsteller ist ein staatlich anerkannter gemeinnütziger Träger von sozialen Dienstleistungen in den Bereichen Jugend- und Familienhilfe, Gesundheitsprävention und interkultureller Arbeit. Angeboten werden Beratungsleistungen und konkrete Hilfe, um den Betroffenen Perspektiven zu eröffnen. Der Verein unterhält dafür trägereigene Wohnungen, um die Klienten zu betreuen und ihnen Schutzräume zu gewähren. Der Träger finanziert sich hauptsächlich über projektbezogene behördliche Zuwendungen und über Spenden, die der Finanzierung der Projektausgaben dienen, die die behördlichen Pauschalen nicht abdecken. Im Rahmen der Betreuung der aktuell rd. 50 Jugendlichen im Alter von 12 bis 21 Jahren, die in verschiedenen Wohngruppen leben, ist deutlich geworden, dass pandemiebedingt ein intensiveres und umfassenderes Angebot erforderlich ist, besonders im Handlungsfeld der außerschulischen Bildung. Mit dem sog. Home Schooling waren die meisten Jugendlichen erkennbar überfordert. Diese Feststellung gilt bereits für Kinder und Jugendliche in sog. normalen Lebensverhältnissen, erst recht für das Klientel in den Wohngruppen, das überwiegend traumatische Lebenssituationen hinter sich hat. Physische und psychische Gewalt in den Elternhäusern, Gewalterfahrungen „im Namen der Ehre“ und Flucht vor Zwangsverheiratung sind im Bezugsbetreuungssystem aufzuarbeiten. Kurzfristig konnte eine Studentin für Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Prüfungsvorbereitung gewonnen werden, die stundenweise arbeitet. Dieses Angebot soll wohngruppenübergreifend im neuen Schuljahr ausgebaut und verstetigt werden. Monatliche Honorarmittel für zwei studentische Mitarbeiter/innen werden mit 1.500 Euro veranschlagt, also pro Jahr 18.000 Euro. Der Stundensatz beträgt 11,00 Euro brutto.
„Klangstrolche“ - Beteiligung an Projektkosten 2015
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