Die Aufgaben des Trägers –gegründet vor ca. 30 Jahren – sind: Aufsuchende Arbeit in Haftanstalten zur Suchtberatung von Straffälligen und Haftentlassenen sowie Betreuung von Glücksspielsüchtigen . Die Aufgabe der Schuldnerberatung musste vor kurzem aufgegeben werden, da die Mittel hierfür aus dem Bußgeldfond nicht mehr zur Verfügung gestellt wurden. Diese Tätigkeit ( ca. 100 Betroffene p.a.) wurde auch für andere Träger in Hamburg übernommen. Nun soll die Arbeit mit einer Anwältin, die eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,--Euro pro Stunde erhält , wieder fortgesetzt werden, d.h. dass mit der beantragten Summe von 4.000,- Euro insges. 100 Beratungen à 2 Stunden finanziert werden können. Der Träger wird für Personalkosten und Miete von der FHH finanziert- darüber hinaus müssen Spenden eingeworben werden.
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