Seit 2001 leistet die Stiftung See You in Hamburg sozialmedizinische Nachsorge nach dem Modell Bunter Kreis. Das erfahrene, multiprofessionelle Team unterstützt Familien mit schwer erkrankten Kindern, schwer-punktmäßig kleine Frühgeborene oder kranke Neugeborene in einer der herausforderndsten Phasen des Lebens, dem Übergang von der Klinik zurück nach Hause. Schon während des Krankenhausaufenthalts im Kinderkrankenhaus Wilhelmstift kommt es zum Kontakt mit den sich in prekären Lebenssituationen befindlichen Eltern, häufig Alleinerziehenden, die in der Regel über einen Zeitraum von rd. 12 Wochen intensiv in ihrem häuslichen Umfeld unterstützt werden.
Die Aufgaben der Sozialpädagogin sind folgende: Hilfen zur Alltagsbewältigung koordinieren, Unterstützung bei Anträgen und Behördenkontakten, Vermittlung in die frühen Hilfen, Früherkennung psychosozialer Krisen, Aufbau von tragfähigen Netzwerken, um die Betroffenen vor sozialer Isolation und Armut zu schützen. Die sozialpädagogische Begleitung wirkt hier entlastend, stabilisierend und präventiv. Die sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V wird grundsätzlich von den Krankenkassen bezuschusst, allerdings ist diese Finanzierung ausschließlich auf medizinisch-pflegerische Leistungen begrenzt.
Da es sich um eine notwendige, jedoch nicht systemfinanzierte Leistung handelt, ist eine Finanzierung durch Fördermittel notwendig. Beantragt wird die Teilfinanzierung der Stelle der Sozialpädagogin (0,3 VKbStelle). Die Stiftung SeeYou wurde vom HSP mehrfach für die „Babylotsen“ in Geburtskliniken und Arztpraxen gefördert, für die sozialmedizinische Nachsorge bisher noch nicht.
Seit 2004 leistet die Stiftung SeeYou in Hamburg Sozialmedizinische Nachsorge nach dem Modell Bunter Kreis. Unser erfahrenes, multiprofessionelles Team unterstützt Familien mit schwer erkrankten Kindern in einer der herausforderndsten Phasen ihres Lebens: dem Übergang von der Klinik zurück nach Hause. Schon während des Krankenhausaufenthalts im Kinderkrankenhaus Wilhelmstift oder im Marienkrankenhaus treten wir in Kontakt mit den Familien und begleiten sie über einen Zeitraum von rund zwölf Wochen intensiv in ihrem häuslichen Umfeld.
Junge Mütter stehen nach der Entbindung häufig vor vielfältigen Herausforderungen – emotional, sozial und organisatorisch. Besonders bei instabilen familiären Verhältnissen, fehlenden sozialen Netzwerken oder finanziellen Schwierigkeiten ist eine professionelle und kontinuierliche Nachsorge entscheidend, um Überforderung, psychische Krisen oder sogar eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu vermeiden.
Sozialmedizinische Nachsorge richtet sich an Familien mit chronisch kranken oder schwerst-kranken Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr, in besonders schweren Fällen bis zum 18. Lebensjahr. Die Sozialmedizinische Nachsorge erfolgt in der Regel in den ersten zwölf Wochen nach Klinikentlassung. Sie stellt den reibungslosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sicher. SeeYou betreut im Schwerpunkt sehr kleine Frühgeborene und kranke Neugeborene sowie Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ I. Darüber hinaus profitieren auch Kinder mit schweren Atemwegserkrankungen, Brand-verletzungen sowie neurologischen, dermatologischen und gastroenterologischen Erkran-kungen von der Sozialmedizinischen Nachsorge. Auch kinderchirurgische Patienten, insbesondere Kinder mit Gesichtsfehlbildungen, erhalten Nachsorge. Die räumliche und organisatorische Verbundenheit der Stiftung zum Kinderkrankenhaus fördert den frühzeitigen Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Familien.
Unsere Nachsorge umfasst medizinische, pflegerische, psychologische und soziale Aspekte.
Um Familien in belastenden Lebenssituationen noch besser unterstützen zu können, haben wir im laufenden Jahr erneut befristet eine Sozialpädagogin in unser Team integriert – mit großem Erfolg. Ihre fachliche Perspektive und Kompetenzen sind für eine ganzheitliche Versorgung unverzichtbar geworden.
Eine sozialarbeiterische Begleitung direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt stellt eine wertvolle Brücke zwischen medizinischer Versorgung und dem Alltag der jungen Mutter dar. Als Sozialarbeiterin versteht sich die Kollegin im Team als Netzwerkerin, die gemeinsam mit den Familien konkrete Unterstützung initiiert und vermittelt:
Hilfen zur Alltagsbewältigung koordinieren (z. B. Haushaltshilfen, Familienpflegerin-nen)
Unterstützung bei Anträgen und Behördenkontakten (z. B. Elterngeld, Kindergeld, Pflegegeld, SGB II/XII-Leistungen, Anerkennung einer Schwerbehinderung)
Vermittlung in die Frühen Hilfen und zu weiteren sozialen Unterstützungsangeboten
Früherkennung psychosozialer Krisen und enge Zusammenarbeit mit der psychologi-schen Fachkraft im Team
Aufbau von tragfähigen Netzwerken und Aktivierung familiärer sowie institutioneller Ressourcen
Durch diese kontinuierliche und niedrigschwellige Begleitung wird nicht nur das Wohl der Mutter gestärkt, sondern auch ein gesunder Start ins Leben für das Kind unterstützt – präventiv, nachhaltig und kosteneffizient.
Die sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V wird grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Allerdings ist diese Finanzierung ausschließlich auf medizinisch-pflegerische Leistungen begrenzt – z. B. durch Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen. Die Sozialberatung zu Leistungen außerhalb des SGB V fällt jedoch nicht unter die förderfähigen Leistungen der Krankenkassen (§43 (2) SGB V: „Die Nachsorgemaßnahmen umfassen die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme.“)
Gerade diese Lücke betrifft jedoch eine zentrale Säule in der ganzheitlichen Versorgung: Die Sozialpädagogin übernimmt Aufgaben, die für die nachhaltige Stabilisierung der Familien und die Prävention von Krisen entscheidend sind – etwa psychosoziale Beratung, sozialrechtliche Unterstützung oder die Koordination von Hilfen im Sozialraum.
Da es sich um eine zwingend notwendige, aber nicht systemfinanzierte Leistung handelt, ist eine Finanzierung durch Fördermittel notwendig. Nur so kann die Stelle langfristig erhalten und die Versorgungslücke für besonders belastete Familien geschlossen werden.
Mit der beantragten Förderung möchten wir die Stelle der Sozialpädagogin als 1/3 Stelle ab dem 1. Januar 2026 verstetigen und fest in unser Nachsorgeteam integrieren. Ziel ist es, die psychosoziale und sozialrechtliche Unterstützung für die betreuten Familien nachhaltig zu stärken und unsere interdisziplinäre Arbeit gezielt weiterzuentwickeln.