Die AS bietet seit 40 Jahren Beratung und Betreuung für Inhaftierte in Hamburger Haftanstalten an. Bei den Besuchen in den Haftanstalten wurde immer wieder festgestellt, dass viele Inhaftierte durch ihre Süchte eine Menge Schulden angehäuft haben. Während der Haftzeit halten die Gläubiger still, aber sobald die Inhaftierten entlassen sind, holt die Schuldenproblematik sie wieder ein. Aus diesem Grund bietet die AS schon in den Haftanstalten und auch danach eine Schuldnerberatung an. Da Regelinsolvenzen für Selbständige nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden dürfen, hat die AS Rechtsanwältinnen gewonnen, die für ein Honorar von 20 Euro pro Stunde plus Umsatzsteuer den Haftentlassenen helfen, die Rückkehr aus der Haft mit einer vertretbaren Regulierung ihrer Schulden zu schaffen. Im Gegensatz zur Suchtberatung wird diese Arbeit nicht von der Behörde bezahlt, sondern muss ausschließlich durch Spenden (z.B. Bußgeldfond) finanziert werden. Deshalb bittet die AS das HSP um Unterstützung.
Das HSP hat die AS in den Jahren 2001, 2003, 2010 und 2011 insgesamt mit 24.000 Euro unterstützt, davon 16.000 für einen PKW und 4.000 Euro für die Schuldnerberatung.
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