Seit 2020 werden Spenden zugunsten des UKE von der UKE gGmbH entgegengenommen. Der Träger finanziert sich ausschließlich über Zuwendungen und Spenden, die den jeweiligen Projekten zufließen.
In der Tagesklinik für Angst- und Zwangsstörungen der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKE wird seit September 2022 eine neue Therapieform für Menschen mit einer Zwangsstörung angeboten. Es handelt sich um eine in Norwegen entwickelte viertägige Kompaktbehandlung, „Bergen-4-Day-Treatment“ (B4DT). Die Therapie erfolgt ambulant, basierend auf der Methode der kognitiven Verhaltenstherapie, in Gruppen von jeweils drei Patient*innen und drei Therapeut*innen. Vor der Teilnahme wird ein intensives Erstgespräch durchgeführt, während der Therapie werden die Angehörigen einbezogen und nach 3 Monaten folgt ein Nachsorgetermin. Nach bisherigen Studien sprechen 90% der Patient*innen auf die Therapie an und 70% werden als genesen eingestuft.
Zwangsstörungen betreffen ca. 2 Mio. Menschen in der BRD. Betroffene verbringen bis zu 6 Stunden am Tag mit Zwangsgedanken und Zwangshandlungen. Vielfach sind sie nicht (mehr) arbeitsfähig, einige sind frühberentet. Junge Patient*innen sind oft nicht in der Lage, ihre Schul- bzw. Berufsausbildung zu beenden. Zwangsgestörte Eltern haben Schwierigkeiten, auf die Bedürfnisse ihrer Kinder einzugehen. Die Situation kann bei Betroffenen und ihren Familien großes Leid verursachen und zu ökonomischer Not und sozialer Isolation führen. Ohne Behandlung nimmt die Störung zumeist einen chronischen Verlauf.
Die herkömmliche kassenfinanzierte 12-wöchige stationäre Therapie hat eine Rückfallquote von ca. 60%. B4DT ist eine neue Therapieform, die in Deutschland bisher von den Krankenkassen nicht als Regelleistung anerkannt wird.
Die an der Tagesklinik für Angst- und Zwangsstörungen durch die B4DT-Behandlung verursachten Kosten für die ersten 5 Gruppenangebote seit September 2022 wurden bisher aus Eigenmitteln finanziert. Für ein Weiterführen des Projektes ab April 2023 für ein Jahr mit 12 Gruppen à 3 Patient*innen müssen Spenden in Höhe von rd. 57.000 Euro eingeworben werden. Die Peter-Möhrle-Stiftung hat 20.000 Euro zugesagt. 36.794 Euro werden beim HSP beantragt. Das entspricht den Kosten für zwei Therapeut*innen im Rahmen der B4DT-Gruppentherapie. Die Finanzierung der dritten Therapeut*in erfolgt über die Tageskliniksätze (Krankenkassen). Die Fördersumme dient als Anschubfinanzierung. Ziel ist die Kostenübernahme der Therapieform durch die Krankenkassen als Regelversorgung.
Die UKE gGmbH wurde vom HSP bisher nicht gefördert.
Unterstützung für das Sommercamp 2014 der HipHop Academy
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