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Feuerwehrtopf

Förderung aus dem „Feuerwehrtopf“

 

In besonders dringenden Fällen können Mittel aus dem sogenannten „Feuerwehrtopf“ beantragt und bewilligt werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um einen Notfall handelt, der für den Träger nicht absehbar war, und dass eine Förderung durch einen positiven Beschluss auf der nächsten stattfindenden Parlamentssitzung zur Beseitigung der Notlage zu spät käme.

Entsprechende Gelder werden auf dem üblichen Wege beantragt, verbunden mit dem Hinweis, dass es sich um einen Antrag auf Mittel aus dem „Feuerwehrtopf“ handelt. Ein Mitglied der Finanzkommission nimmt kurzfristig Kontakt mit Ihnen auf und bespricht die Situation oder vereinbart einen ebenfalls kurzfristig stattfindenden Besuchstermin.

Wenn die von Ihnen zur Abwendung der Notsituation geplante Maßnahme nach unseren Statuten förderungsfähig ist, wird der Antrag nicht dem Parlament auf seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgestellt, sondern es entscheiden die drei Gremien Vorstand, Präsidium und Finanzkommission jeweils mehrheitlich über den Antrag. Dieses dauert in der Regel nur wenige Tage.

Sofern alle drei Gremien dem Antrag zustimmen, werden die Fördermittel umgehend ausgezahlt.

Über die Vergabe dieser Mittel wird dem Parlament auf seiner nächstfolgenden Sitzung durch die Finanzkommission berichtet.

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