Für dringende Fälle, die keinen Aufschub dulden, steht im Zeitraum zwischen zwei Parlamentssitzungen ein „Feuerwehrtopf“ mit Fördermitteln in Höhe von 25.000 € bereit, die kurzfristig ausgezahlt werden können. Dieses Geld aus dem „Feuerwehrtopf“ kann auf Vorschlag der Finanzkommission verwendet werden, wenn ein Antrag gemäß den Richtlinien geprüft wurde und mit der Auszahlung des Geldes nicht bis zur nächsten Sitzung gewartet werden kann. Über Zahlungen aus dem Feuerwehrtopf entscheiden Vereinsvorstand, Finanzkommission und Präsidium einvernehmlich, jedes Gremium hat eine Stimme. Über die Vergabe des Geldes aus dem „Feuerwehrtopf“ wird in der folgenden Parlamentssitzung von der Finanzkommission berichtet.