Der Verein Bildung für alle! unterstützt Erwachsene mit Zuschüssen, die sich VHS Kurse trotz Ermäßigungen nicht leisten können und finanziert Projekte für Gruppen von stark bildungsbenachteiligen Personen. Ziel ist, durch Weiterbildung die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen unabhängig vom Einkommen zu fördern. Der Träger wurde von einer Gruppe engagierter Mitarbeiter der VHS und einiger Personen, die sich zum Thema Bildung für finanziell schlecht gestellte Erwachsene – mit einem gewissen Schwerpunkt Zuwanderer/Frauen – engagieren wollen, gegründet. Einer der Initiatoren – Rainer Tamchina - war früher für die Fremdsprachenschulung der VHS zuständig. Die Mitarbeiter im Verein – alle ehrenamtlich – verstehen sich als Bildungsbotschafter, die im Netz der Sozialträger und in Kooperation mit Sozialträgern und Schulen für Bildungsprojekte werben, entsprechend auch finanzielle Mittel einwerben - deren Durchführung jedoch überwiegend von der VHS erfolgt. Die Arbeit erfolgt zielgerichtet in sozialen Brennpunkten (z.B. Osdorfer Born/ Hohenfelde/ Neuwiedental/ Hohenhorst/ Langenhorn – Essener Str.. Man möchte die Vereinsarbeit weiter in die Fläche tragen. Der Verein hat derzeit ein Jahresbudget von 30.000,- Euro. Davon erhält der Verein ca. 20.000,- Euro über die VHS. Die VHS wirbt bei den Schülern darum, den Bildungseuro (1,- Euro/Lehrgang und Schüler) zu zahlen. Diese Quelle muss durch intensivere Werbung in den Klassen weiter ausgeschöpft werden. Ein wesentliches Projekt ist das Kochprojekt:
Begründung:
1. Es besteht für eine große Gruppe der Bevölkerung der dringende Bedarf, die Zubereitung gesunder und finanziell günstiger Ernährung zu erlernen.
2. In der Zuwanderer - Community besteht Interesse, sich Wissen über die richtige Ernährung mit geringem Budget anzueignen, die Gemeinsamkeit in einem Kochprojekt zu finden und abgeleitet aus diesem Projekt auch sprachliche Fähigkeiten zu verbessern.
3. Das zu erstellende Kochbuch ist praktisch der rote Faden für den Lehrgang, der mit diesem „Werkzeug“ leicht auf verschiedene Einrichtungen und Standorte übertragen werden kann.
Übernahme der Mietkosten für 1 Jahr (Überbrückungsfinanzierung)
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