Das von der Heilsarmee (im Rahmen ihres „Sozialwerks“) betriebene Jakob-Junker-Haus (JJH) in Hamburg Groß-Borstel ist eine stationäre Einrichtung für wohnungslose Männer. Die Unterbringung wird sozialpädagogisch begleitet und erfolgt mit dem Ziel, die Männer (zur Zeit 76) wieder in das gesellschaftliche Leben zu integrieren und ihnen grundsätzlich wieder Zugang zu einer eigenen Wohnung zu vermitteln. Das JJH nimmt von Beginn an an dem von der Stadt Hamburg aufgelegten Winternotprogramm teil und konnte in diesem Jahr in den eigens für den Winter aufgestellten Containern 18 Plätze zur Verfügung stellen, hiervon erstmals 6 Plätze für Frauen, die vorher auf der Straße übernachtet haben. 3 von diesen 6 Frauen sind Transgender-Frauen, die wegen ihrer Transsexualität auf der Straße besonders gefährdet und daher besonders hilfsbedürftig sind. Die Container der Winternothilfe werden vom 1. November bis zu 31. März aufgestellt und die Mietkosten für diese Zeit von der Stadt Hamburg (BASFI) bezahlt. Sie dienen im Wesentlichen dem Erfrierungsschutz der Menschen und werden zum 1. April grundsätzlich wieder abgebaut. Die 3 Transgender-Frauen (2 aus Slowenien, 1 aus Rumänien) müssen deshalb damit rechnen, ab diesem Zeitpunkt wieder auf der Straße zu leben. Aufgrund fehlender Sozialleistungsansprüche können sie keine Wohnung/Zimmer mieten und in den Notunterkünften der Stadt ist ein Leben für sie wegen ihrer Transsexualität schwer erträglich, wenn nicht sogar gefahrvoll. Das JJH möchte diesen Personen deshalb - um sie vor Obdachlosigkeit und Übergriffen zu schützen - die Wohnmöglichkeit in den Containern auch in den Monaten April bis Oktober erhalten. Es würde sich um 2 Wohn- und einen Sanitärcontainer handeln, mit denen 4 Unterkunftsplätze (1 Reserve) zur Verfügung stünden. Die Miete für diese 3 Container beträgt für 12 Monate 7212 € inkl. MWSt.. Sollte die Heilsarmee erreichen, dass die BASFI die 3 Container für diese Personengruppe ab 1. 11. wieder in das reguläre Winternotprogramm mit entsprechender Finanzierung übernimmt, wäre der Förderbedarf nur 7 Monate, wären mithin 3.005 € zurückzugeben.