Mit Ihrer Spende an das Hamburger Spendenparlament helfen Sie Mitbürgern in Not. Jeder Euro, der auf unser Konto eingezahlt wird, fließt nach den bewährten Förderkriterien des Spendenparlaments vollständig in soziale Projekte. Eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung wird Ihnen zugestellt.
Gern unterstützen wir Sie dabei, eine eigene Spendenaktion zugunsten des Spendenparlaments ins Leben zu rufen. Eine Zuwendung an soziale Projekte gegen Armut Obdachlosigkeit und Isolation durch letztwillige Verfügung (Testament) ist ebenfalls möglich. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns auf – gern vereinbaren wir ein persönliches Gespräch. Kontakt aufnehmen >
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne Spendenquittung / Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist zusätzlich ein Beleg mit dem Freistellungstext der Organisation vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an das Hamburger Spendenparlament e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung zu Ihren Steuerunterlagen.
Bei Spenden über 300 Euro schicken wir Ihnen unaufgefordert gerne eine Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung zu, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.
Sollten Sie eine Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung für Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro wünsche, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.