Der neue Beratungsverein möchte als vom Staat anerkannte Schuldnerberatungsstelle als Schwerpunkt die Entschuldung von Familien aus dem Sozialhilfebereich betreiben. Der Verein muß sich selbst finanzieren, d.h., er muß Gebühren erheben. In begründeten Fällen übernimmt die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) bei Sozialhilfeempfängern die Gebühren. Bei guten Arbeitnehmern sind zunehmend die Arbeitgeber bereit, die Entschuldungs-gebühren zu tragen.
Die BAGS bestätigt, daß großer Handlungsbedarf für verschuldete Familien besteht. Die Wartezeiten bei den zu wenigen Beratungsstellen in Hamburg beträgt z.Zt. ca. acht Monate. In einer solchen Zeit verlieren etliche Familien ihre Wohnung.
Als Anschubfinanzierung braucht der Verein die Sicherstellung der Büroraum - Mietkosten für ein Jahr und die Einrichtungskosten.
„Klangstrolche“ - Beteiligung an Projektkosten 2015
Projekt ansehen >Wohnprojekt für obdachlose Frauen, 2011
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