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Letztwillige Verfügung

Gegen Armut, Obdachlosigkeit und Isolation

Mitmenschen in Not im Testament bedenken

Viele Menschen möchten ihr Vermögen nach dem Tod der Nachwelt in zielgerichteter Weise hinterlassen. Ein Testament bietet die Möglichkeit, Anliegen, die einem wichtig sind, über das eigene Leben hinaus zu erhalten und zu fördern.

In Ihrem Testament können Sie das Hamburger Spendenparlament als Erben oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken. Solche Zuwendungen sind von der Erbschaftsteuer befreit und fließen somit ohne Steuerabzug in die vom Spendenparlament geförderten sozialen Projekte ein.

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