Das Hamburger Spendenparlament unterstützt Initiativen und ihre Projekte, die von Armut, Obdachlosigkeit und Isolation betroffenen Menschen in Hamburg helfen.
Steuerbegünstigte Körperschaften, die sich dieser Zielsetzung verpflichtet fühlen, können Anträge auf finanzielle Förderung durch das Spendenparlament stellen.
Die Finanzkommission prüft die eingegangenen Anträge auf satzungsgemäße Zuwendungsmöglichkeiten aus Spendenmitteln und erstellt daraufhin Vorschläge zur Mittelvergabe für die Entscheidungen im Plenum des Spendenparlaments.
Einzelpersonen sowie Personengruppen und andere Organisationen, die über keine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit verfügen oder die außerhalb Hamburgs aktiv werden, sind nicht antragsberechtigt.
Finanzielle Hilfen durch das Spendenparlament werden in der Regel einmalig (d.h. möglichst zur Anschubfinanzierung) gewährt. Dauerfinanzierungen sind deshalb nicht möglich. Ebenso entfällt auch grundsätzlich die Finanzierung von Planstellen.